Jägerschaft Helmstedt e.V.
10.08.2024, 08:00 in Rennau
Nennungsschluss: 27.07.2024
Stöberprüfung für geführte Hunde im Treiben. Der Hundeführer muß im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Es werden nur Hunde zugelassen, welche einen gültigen Impfschutz (Tollwut ) besitzen und zweifelsfrei identifizierbar ( Chip ) sind. Das Nenngeld ist bei Anmeldung an den Kreishundeobmann Rainer Beer bar zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld.
Nenngeld: 90,00€
Jägerschaft Cloppenburg e.V.
17.08.2024, 08:00 in Vrees Eleonorenwald
Nennungsschluss: 09.08.2024
Jagdeignungsprüfung
Nenngeld: 60,00€
Jägerschaft Stade e.V.
18.08.2024, 08:00 in Nds. Forstamt Harsefeld, FO Rüstje
Nennungsschluss: 28.07.2024
Brauchbarkeitsprüfung Nachsuchenhunde (BrP *SdrRegel Nachsuchenhunde)
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Peine e.V.
30.08.2024, 08:00 in Meerdorf
Nennungsschluss: 02.08.2024
Bauchbarkeitsprüfung Nachsuchenhunde
Jägerschaft Goslar e.V.
31.08.2024, 07:00 in Liebenburg OT Othfresen
Nennungsschluss: 31.07.2024
Brauchbarkeit für Nachsuchenhunde
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
31.08.2024, 08:00 in 29439 Lüchow OT Grabow
Nennungsschluss: 15.08.2024
komplette Brauchbarkeit
Jägerschaft Verden e.V.
07.09.2024, 08:00 in Bendingbostel
Nennungsschluss: 24.08.2024
Anfahrt von Kirchlinteln geradeaus Richtung Visselhövede, an der Kreuzung Bendingbostel-Kl.Heins rechts
Jägerschaft Salzgitter e.V.
07.09.2024, 08:00 in Salzgitter
Nennungsschluss: 28.07.2024
Am Prüfungstag muss der Jagdschein, Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung, Original-Ahnentafel, HZP-Zeugnis und der Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Benötigtes Schleppwild, Flinte und zulässige Schrotmunition sind mitzubringen. Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft. Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers. Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen. Das Nenngeld ist bei Anmeldung bar zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld.
Jägerschaft Stade e.V.
08.09.2024, 07:30 in Buxtehude
Nennungsschluss: 04.08.2024
Zusatzfächer (ZusF) zur HZP (Damwildschweiß, getropft)
Nenngeld: 50,00€
Jägerschaft Lingen e.V.
08.09.2024, 07:30 in Emsbüren
Nennungsschluss: 25.08.2024
Hof Kamping, Zum Kamphook 9, 48488 Emsbüren/Listrup
Jägerschaft Stade e.V.
22.09.2024, 07:30 in Buxtehude
Nennungsschluss: 04.08.2024
Zusatzfächer (ZusF) zur HZP (Damwildschweiß, getropft)
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
28.09.2024, 08:00 in Wolfsburg
Nennungsschluss: 01.09.2024
Vom Hundeführer sind mitzubringen: Ahnentafel u. Heimtierpass, gültiger Jagdschein (inkl. Schießnachweis Flinte), Flinte, Patronen (bleifrei), sauberes Schleppwild. Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung zu entrichten.
Jägerschaft Land Hadeln/Cuxhaven e.V.
05.10.2024, 08:00 in Ahlenfalkenberg
Nennungsschluss: 07.09.2024
Vereinsmitglieder werden bevorzugt. Bei Interesse bitte melden.
Jägerschaft Stade e.V.
19.10.2024, 07:00 in Bützfleth
Nennungsschluss: 01.09.2024
Brauchbarkeitsprüfung BrP (Damwildschweiß, getropft)
Jägerschaft Fallingbostel e.V.
19.10.2024, 08:00 in Buchholz (Aller)
Nennungsschluss: 21.09.2024
Brauchbarkeitsprüfung, Schweiß getropft, Nenngeld zzgl. Ente Bei Interesse an Teilnahme bitte eMail an E.Jhm@web.de
Jägerschaft Einbeck e.V.
19.10.2024, 08:00 in Dassel
Nennungsschluss: 15.09.2024
Schleppwild (Federwild / Haarwild) sowie eine Flinte sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen. Es dürfen nur Patronen mit Stahlschrott verwendet werden. Ein gültiger Jagdschein, Impfnachweis des Hundes ist vor Beginn der Prüfungsleitung vorzulegen. Wenn vorhanden ist die Ahnentafel des Hundes für die Prüfung am Wasser vorzulegen. Es kann die volle Brauchbarkeit EUR 120,-- oder eine HZP-Ergänzungsprüfung EUR 80,-- abgelegt werden. Für Brauchbarkeitsprüfung Stöbern und Nachsuche bitte Kontakt aufnehmen. Wir bestätigen Ihre Anmeldung einen Tag nach Nennschluss.
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
25.10.2024, 08:00 in 29439 Lüchow OT Grabow
Nennungsschluss: 10.10.2024
Brauchbarkeit Zusatzfächer
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
26.10.2024, 08:00 in Neustadt a. Rbge. und Umgebung
Nennungsschluss: 06.10.2024
Veranstalter: Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. Prüfungsleiter: Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.; Horst Wiegmann, Lutter Str. 45, 31535 Neustadt a. Rbge., Tel. 05072-1292, E-Mail: horst.wiegmann@gmx.net 26.10.2024 Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 06.10.2024 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Die Anmeldung ist ab August möglich. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweissfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Bracuhbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/gebübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird zum Prüfen vom Verein bzw. der Jägerschaft gestellt. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher nicht gestattet und darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Stade e.V.
02.11.2024, 08:00 in Apensen
Nennungsschluss: 01.09.2024
Brauchbarkeitsprüfung Brp (Damwildschweiß getropft)
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
02.11.2024, 08:11 in Neustadt a. Rbge. und Umgebung
Nennungsschluss: 12.10.2024
Veranstalter: Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. Prüfungsleiter: Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.; Horst Wiegmann, Lutter Str. 45, 31535 Neustadt a. Rbge., Tel. 05072-1292, E-Mail: horst.wiegmann@gmx.net 02.11.2024 Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 12.10.2024 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Die Anmeldung ist ab August möglich. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweissfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Bracuhbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/gebübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird zum Prüfen vom Verein bzw. der Jägerschaft gestellt. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher nicht gestattet und darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
Jägerschaft Stade e.V.
03.11.2024, 08:00 in Apensen
Nennungsschluss: 01.09.2024
Brauchbarkeitsprüfung BrP (Damwildschweiß, getropft)
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
08.11.2024, 08:00 in 29439 Lüchow OT Grabow
Nennungsschluss: 25.10.2024
Brauchbarkeit Nachsuchenhunde
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
10.11.2024, 08:00 in Neustadt a. Rbge. und Umgebung
Nennungsschluss: 19.10.2024
Veranstalter: Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. Prüfungsleiter: Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.; Horst Wiegmann, Lutter Str. 45, 31535 Neustadt a. Rbge., Tel. 05072-1292, E-Mail: horst.wiegmann@gmx.net 10.11.2024 Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 19.10.2024 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Die Anmeldung ist ab August möglich. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweissfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Bracuhbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/gebübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird zum Prüfen vom Verein bzw. der Jägerschaft gestellt. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher nicht gestattet und darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
Jägerschaft Fallingbostel e.V.
23.11.2024, 08:00 in Ahlden
Nennungsschluss: 02.11.2024
Brauchbarkeit Stöberhunde - vom Führer begleitet
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
06.12.2024, 07:00 in 29473 Göhrde
Nennungsschluss: 25.11.2024
Brauchbarkeit für Stöberhunde
Jägerschaft Stade e.V.
13.12.2024, 08:00 in Rüstje
Nennungsschluss: 03.11.2024
BrP Sonderregelung Stöberhunde (vom Führer begleitet)