Jägerschaft Vechta e.V.
25.09.2026, 07:30 in Visbek
Nennungsschluss: 24.09.2026
Brauchbarkeit / Zusatzfächer
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
25.09.2026, 13:00 in Berge - Grafeld
Nennungsschluss: 22.09.2026
Zur Prüfung der Jägerschaft Bersenbrück e.V. am 25.09.2026 in Berge werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 € ist bis zum Nennschluss am 14.09.2026 zu überweisen, keine Barzahlung möglich. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes. Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Treffpunkt: Alte Stiftschänke Börstel 9, 49626 Berge; Prüfungsleitung: Tobias Möller; Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngeldes vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte von der Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld).
Jägerschaft Leer e.V.
26.09.2026, 07:30 in Hegering Burg Stickhausen
Nennungsschluss: 24.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung, Zusatzfächer nach der HZP
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
26.09.2026, 08:00 in Wolfsburg
Nennungsschluss: 22.09.2026
Vom Hundeführer sind mitzubringen: Ahnentafel und Heimtierpass, gültiger Jagdschein (inkl. Schiessnachweis Flinte), Flinte, Patronen (bleifrei), sauberes Schleppwild. Verpflegung aus dem Rucksack. Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung vor Ort zu entrichten.
Nenngeld: 180,00€
Jägerschaft Cloppenburg e.V.
26.09.2026, 08:00 in Bethen
Nennungsschluss: 24.09.2026
Eignung
Jägerschaft Vechta e.V.
28.09.2026, 07:30 in Visbek
Nennungsschluss: 27.09.2026
Nachsuche / Stöber
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Vechta e.V.
28.09.2026, 07:30 in Visbek
Nennungsschluss: 27.09.2026
Brauchbarkeit
Jägerschaft Vechta e.V.
29.09.2026, 07:30 in Visbek
Nennungsschluss: 28.09.2026
Brauchbarkeit
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Schaumburg e.V.
02.10.2026, 08:00 in Stadthagen
Nennungsschluss: 26.09.2026
Die Prüfung wird entsprechend der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen durchgeführt. Bitte Schrotflinte und ausreichend Munition mitbringen. Es darf nur Bleifreie Munition mitgeführt werden (Gewässerschutz). Der Revierführer und Veranstalter übernehmen keine Haftung. Alle Hunde müssen entsprechend Versichert sein. Zur Prüfung bitte Impfpass (Hund) und Jagdschein (Führer) mitbringen. Lebende Ente wird gestellt (€25,00). Ausreichend frisches oder aufgetautes Wild ist mitzubringen.
Jägerschaft Aschendorf-Hümmling e.V.
03.10.2026, 07:30 in Dörpen
Nennungsschluss: 28.09.2026
Zur Prüfung der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling e.V. am 03.10.2026 in Dörpen werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 €/70,00 € ist am Prüfungstag in bar zu entrichten. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: Gültiger Jagdschein, Ausbildungs - und Prüfbuch (Entenbuch) zur Bestätigung der Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes, bei HZP Hunden die Prüfungsbescheinigung, geeignetes Schleppwild (Haar - und Federwild) ist mitzubringen, die lebende Ente (20,00 €) wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngelds vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte von der Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld). Bitte Datum Nennschluss beachten!!!
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
03.10.2026, 08:00 in Jade
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Helmstedt e.V.
03.10.2026, 08:00 in Bahrdorf/Blanken
Nennungsschluss: 22.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung Nachsuchenhunde
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
03.10.2026, 08:00 in Jade
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
04.10.2026, 08:00 in Almke
Nennungsschluss: 27.09.2026
Folgende Unterlagen sind am Prüfungstag vorzulegen: gültiger Jagdschein des Hundeführers inkl. gültiger Schiessnachweis (Flinte). Abstammungsnachweis/ Ahnentafel des Hundes. Heimtierpass mit Impfnachweis (gültige Tollwutschutzimpfung). Vom Hundeführer sind mitzubringen: Flinte u. ausreichend Munition (bleifrei). Ein Stück Federwild. Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung in bar zu entrichten.
Nenngeld: 80,00€
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
04.10.2026, 08:00 in Brake
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
04.10.2026, 08:00 in Brake
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen,
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
06.10.2026, 16:30 in Voltlage-Höckel
Nennungsschluss: 22.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 06.10.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (22.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Schützenhalle Höckel, Merzener Str. 2A, 49599 Voltlage; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Uelzen e.V.
10.10.2026, 07:30 in Groß Hesebeck
Nennungsschluss: 02.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung Zusatzfächer
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
10.10.2026, 08:00 in 21255 Schillingsbostel / Riepshof
Nennungsschluss: 26.09.2026
Beschreibung: Waidmannsheil liebe Hundeführerinnen und Hundeführer, für die Brauchbarkeitsprüfung ist das Schleppwild in vollständig aufgetauter, guter Qualität in ausreichender Anzahl mitzubringen. Die Schweißfährten werden im Tropfverfahren mit Wildschweißgemisch gelegt. Für die volle Brauchbarkeitsprüfung ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung Am Prüfungstag sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Gültiger Jagdschein - Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung - Versicherungsbestätigung - Ausbildungs- und Prüfbuch - Etwaige Zeugnisse / Nachweise für die bereits geprüfte, bestandene Arbeit an der lebenden Ente bitte vor der Prüfung mitteilen.
Jägerschaft Zeven e.V.
10.10.2026, 08:00 in Zeven
Nennungsschluss: 09.10.2026
Am Prüfungstag ist ein gültiger Jagdschein, der Impfpass des Hundes incl. gültiger Tollwutschutzimpfung und ggfs. der Nachweis der bestandenen HZP vorzulegen. Mitzubringen sind ebenfalls eine Flinte, Munition und ein Schweißriemen incl. Halsung oder Geschirr. Führer der gesamten BRP bringen Schleppwild ( Kaninchen und Enten) und für die Wasserarbeit Stahlschrote mit, Führer der Zusatzfächer eine Ente in guter Qualität. Es wird gebeten Warnkleidung zu tragen. Das Nenngeld wir am Prüfungstag bar kassiert. Bitte passend mitbringen. Die Herstellung der Schweißfährten erfolgt im Tropfverfahren mit Wildschweiß.
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
10.10.2026, 08:00 in Elsfleth
Nennungsschluss: 03.10.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
10.10.2026, 08:00 in Elsfleth
Nennungsschluss: 27.09.2026
Beschreibung: Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen
Nenngeld: 60,00€
Jägerschaft Einbeck e.V.
10.10.2026, 08:00 in Rotenkirchen
Nennungsschluss: 01.10.2026
Am Prüfungstag muss der Jagdschein, der Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung und das bestandene HZP-Zeugnis im Original vorgelegt werden. Das für die Zusatzfächer zur bestandenen HZP benötigte Schleppwild (1 St. Federwild), Flinte und zulässige Schrotmunition sind mitzubringen. Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß gespritzt.
Jägerschaft Zeven e.V.
11.10.2026, 09:00 in Zeven
Nennungsschluss: 10.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde. Mitzubringen sind der gültige Jagdschein, der Nachweis über die gültige Tollwutschutzimpfung des Hundes, die Ahnentafel (falls vorhanden), Flinte und Patronen. Das Nenngeld von € 100,00 wir morgens bar kassiert.
Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.
17.10.2026, 07:30 in Suddendorf
Nennungsschluss: 03.10.2026
Geprüft wird nach der Gültigen Brauchbarkeitsrichtlinie der Landesjägerschaft Niedersachsen. Mitzubringen ist der Impfausweis (Mit Gültiger Tollwutimpfung) und wenn vorhanden Ahnentafel des Hundes. Gültiger Jagdschein. Entenarbeitsheft, Flinte mit Ausreichend Stahlschrottmunition. Schleppwild für Haar und Federwildschleppe. Nenngeld in Höhe von 135€ wird vor der Prüfung in Bar einkassiert. (bitte passend)
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
17.10.2026, 08:00 in Moorriem
Nennungsschluss: 04.10.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Goslar e.V.
17.10.2026, 08:00 in Wöltingerode
Nennungsschluss: 03.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung Stöbern, gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Goslar e.V. zu überweisen. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zahlung des Nenngeldes. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen.
Nenngeld: 100,00€
Jägerschaft Nienburg e.V.
17.10.2026, 08:00 in 31666 Leese
Nennungsschluss: 26.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung :Volle BrP 120 €/BrP nach bestandener HZP: 90 € . Volle BrP nur Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer. Nennungen werden erst mit Eingang des Nenngeldes berücksichtigt. Für alle teilnehmenden Hunde muss ein ausreichender Impfschutz sowie Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Das Nenngeld (Reuegeld) ist gleichzeitig mit der Nennung auf das Konto bei der Jägerschaft Nienburg/Weser DE 89 25650106 0000 346593 zu überweisen. Frisches Schleppwild bringen die Hundeführer mit.
Nenngeld: 120,00€
Nenngeld: 90,00€
Jägerschaft Fallingbostel e.V.
24.10.2026, 08:00 in Buchholz (Aller)
Nennungsschluss: 09.10.2026
Rotwildschweiß gespritzt
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
24.10.2026, 08:00 in 29479
Nennungsschluss: 02.10.2026
komplette Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Einbeck e.V.
24.10.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 25.09.2026
Zusatzfächer HZP/Solms, mitzubringen sind Ahnentafel mit eingetragener HZP/Solms, Impfpass, Schleppwild
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
07.11.2026, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 07.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 07.10.2026 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweißfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird gestellt und muss vor Ort bezahlt werden. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur bleifreie Schrotpatronen, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleischrotpatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
14.11.2026, 08:00 in 29471 Gartow
Nennungsschluss: 10.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde
Jägerschaft Helmstedt e.V.
14.11.2026, 08:00 in Bahrdorf/Blanken
Nennungsschluss: 31.10.2026
Stöberhundprüfung
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
20.11.2026, 08:00 in 21279 Dierstorf
Nennungsschluss: 31.10.2026
Waidmannsheil, für die Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde werden die Schweißfährten im Tropfverfahren mit Wildschweißgemisch gelegt. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Bitte beachten Sie die Sonderregelung für Nachsuchenhunde. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung. Am Prüfungstag sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Gültiger Jagdschein - Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung - Versicherungsbestätigung
Jägerschaft Lingen e.V.
02.12.2026, 08:00 in Haselünne/Lotten
Nennungsschluss: 21.11.2026
Interne Stöberprüfung
Nenngeld: 125,00€
Jägerschaft Stade e.V.
04.12.2026, 07:30 in Rüstje
Nennungsschluss: 08.11.2026
BrP *Sonderregelung Stöberhunde (vom Führer begleitet)
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
04.12.2026, 08:30 in 29476 Siemen / Gusborn
Nennungsschluss: 14.11.2026
Brauchbarkeit für Stöberjagdhunde