Jägerschaft Vechta e.V.
19.09.2025, 08:00 in Lohne
Nennungsschluss: 18.09.2025
Brauchbarkeit / Zusatzfächer
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Vechta e.V.
19.09.2025, 08:00 in Visbek
Nennungsschluss: 18.09.2025
Brauchbarkeit / Zusatzfächer
Nenngeld: 0,00€
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Vechta e.V.
19.09.2025, 08:00 in Visbek
Nennungsschluss: 18.09.2025
Brauchbarkeit
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Vechta e.V.
20.09.2025, 08:00 in Dinklage
Nennungsschluss: 19.09.2025
Brauchbarkeit / Zusatzfächer / Stöber
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Stade e.V.
21.09.2025, 07:30 in Nds. Forstamt Harsefeld, FO Tinste
Nennungsschluss: 19.09.2025
Zusatzfächer (ZusF) zur HZP (Damwildschweiß, getropft)
Jägerschaft Vechta e.V.
21.09.2025, 08:00 in Neuenkirchen
Nennungsschluss: 20.09.2025
Brauchbarkeit
Jägerschaft Cloppenburg e.V.
25.09.2025, 14:00 in Bethen
Nennungsschluss: 20.09.2025
Eignungsprüfung
Jägerschaft Vechta e.V.
26.09.2025, 08:00 in Visbek
Nennungsschluss: 25.09.2025
Brauch/ Zusatzfächer
Nenngeld: 0,00€
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Münden e.V.
27.09.2025, 08:00 in Hann. Münden
Nennungsschluss: 20.09.2025
Volle Brauchbarkeit oder nur Zusatzfächer. Zuzüglich der Prüfungsgebühr werden am Tag der Prüfung 25€ für die lebende Ente vor Ort bar entrichtet. Vom Führer ist mitzubringen und zu beachten: Impfpass mit gültiger Tollwutschutzimpfung des Hundes, Ausb.- und Prüfungsbuch der LJN für leb. Ente, gültiger Jagdschein, Flinte und Patronen (bleifrei), sauberes und aufgetautes Schleppwild (Ente und Kaninchen). Bei Fragen bitte bei Prüfungsleitung melden.
Jägerschaft Osterode e.V.
27.09.2025, 08:00 in Ebergötzen
Nennungsschluss: 22.09.2025
Stöberprüfung
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
28.09.2025, 08:00 in Raum Wolfsburg
Nennungsschluss: 22.09.2025
Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein des Hundeführers inkl. gültiger Schießnachweis für die Flinte. Abstammungsnachweis / Ahnentafel des Hundes. Heimtierpass mit aktuellem Impfnachweis (gültige Tollwutschutzimpfung). Ausbildungs - und Prüfbuch (Entenbuch) zur Bestätigung der Wasserarbeit. Vom Hundeführer mitzubringen sind: Eine Flinte und ausreichend Munition (bleifreie Schrotmunition). Sauberes Schleppwild (lebende Ente stellt der Veranstalter). Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung in Bar zu entrichten (Nenngeld ist Reuegeld). Verpflegung aus dem Rucksack.
Jägerschaft Aschendorf-Hümmling e.V.
03.10.2025, 08:00 in Sögel
Nennungsschluss: 23.09.2025
Zur Prüfung der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling e.V. am 03.10.2025 in Sögel werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 €/70,00 € ist am Prüfungstag in bar zu entrichten. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: Gültiger Jagdschein, Ausbildungs - und Prüfbuch (Entenbuch) zur Bestätigung der Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes, bei HZP Hunden die Prüfungsbescheinigung, geeignetes Schleppwild (Haar - und Federwild) ist mitzubringen, die lebende Ente (20,00 €) wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Sonderreglung für Nachsuchenhunde nach 5, hier entfällt das Schleppwild, sowie ein Stück Federwild und das "Entenbuch". Hier hat der Veranstalter für ein frisch erlegtes Stück Schalenwild, für die Anschneideprüfung zu sorgen Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngelds vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte von der Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld). Bitte Datum Nennschluss beachten!!!
Nenngeld: 120,00€
Nenngeld: 70,00€
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Osterholz e.V.
04.10.2025, 07:00 in Osterholz-Scharmbeck
Nennungsschluss: 21.09.2025
Verpflegung: Frühstück aus dem Rucksack. Nach der Prüfung ein gemeinsames Schüsseltreiben mit Übergabe der Prüfungsbescheinigungen im Vereinsheim Freißenbüttel, Heimelberg 15, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Jägerschaft Soltau e.V.
04.10.2025, 07:30 in Neuenkirchen
Nennungsschluss: 21.09.2025
Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Bremervörde e.V.
04.10.2025, 08:00 in Kuhstedt
Nennungsschluss: 20.09.2025
Volle Brauchbarkeit und Zusatzfächer
Nenngeld: 180,00€
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
04.10.2025, 08:00 in Jade
Nennungsschluss: 27.09.2025
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Gifhorn e.V.
04.10.2025, 08:00 in Jembke
Nennungsschluss: 20.09.2025
Brauchbarkeitsprüfung
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Land Hadeln/Cuxhaven e.V.
04.10.2025, 08:00 in Wanna
Nennungsschluss: 29.09.2025
Ein Stück Federwild, ein Schweißriemen sowie eine Flinte sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen. Es dürfen nur Patronen mit Stahlschrot verwendet werden. Herstellung der Schweißfährte: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfungsteilnehmer und für die Hunde besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz. Bei Interesse bitte mit mir per E-Mail in Kontakt treten. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
Jägerschaft Helmstedt e.V.
04.10.2025, 08:00 in Bahrdorf/Blanken
Nennungsschluss: 20.09.2025
Am Prüfungstag muss der Jagdschein und der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung vorgelegt werden. Benötigtes Schleppwild, Flinte und zulässige Schrotmunition sind mitzubringen. Prüfungsunterlagen und passendes Nenngeld in bar in einen Umschlag vorlegen. Die Sonderleitung stellt einen kleinen Verpflegungskorb bereit.
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
05.10.2025, 08:00 in Raum Wolfsburg
Nennungsschluss: 22.09.2025
Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein des Hundeführers inkl. gültiger Schießnachweis für die Flinte. Abstammungsnachweis / Ahnentafel des Hundes. Heimtierpass mit aktuellem Impfnachweis (gültige Tollwutschutzimpfung). Vom Hundeführer mitzubringen sind: Eine Flinte und ausreichend Munition (bleifreie Schrotmunition). Ein Stück Federwild . Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung in bar zu entrichten (Nenngeld ist Reuegeld).
Nenngeld: 80,00€
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
05.10.2025, 08:00 in Elsfleth
Nennungsschluss: 27.09.2025
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
11.10.2025, 07:30 in 21255 Schillingsbostel
Nennungsschluss: 04.10.2025
Waidmannsheil liebe Hundeführerinnen und Hundeführer, für die Brauchbarkeitsprüfung ist das Schleppwild in vollständig aufgetauter, guter Qualität in ausreichender Anzahl mitzubringen. Die Schweißfährten werden im Tropfverfahren mit Wildschweißgemisch gelegt. Für die volle Brauchbarkeitsprüfung ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung Am Prüfungstag sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Gültiger Jagdschein - Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung - Versicherungsbestätigung - Ausbildungs- und Prüfbuch - Etwaige Zeugnisse / Nachweise für die bereits geprüfte, bestandene Arbeit an der lebenden Ente bitte vor der Prüfung mitteilen.
Jägerschaft Uelzen e.V.
11.10.2025, 08:00 in Groß Hesebeck
Nennungsschluss: 02.10.2025
Brauchbarkeitsprüfung für Hunde mit best. HZP/ Zusatzfächer , Übernachtfährte mit Rotwildschweiß gespritzt
Jägerschaft Zeven e.V.
11.10.2025, 08:00 in Zeven
Nennungsschluss: 28.09.2025
Brauchbarkeitsprüfung der Jägerschaft Zeven
Jägerschaft Zeven e.V.
11.10.2025, 08:00 in Zeven
Nennungsschluss: 28.09.2025
Zusatzfächer nach bestandener HZP
Jägerschaft Alfeld e.V.
11.10.2025, 08:00 in Lamspringe
Nennungsschluss: 21.09.2025
Stöberprüfung Brauchbarkeit Niedersachsen. Nenngeld (Reuegeld) ist vorab zu überweisen.
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
11.10.2025, 08:00 in Stedingen
Nennungsschluss: 01.10.2025
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Gifhorn e.V.
11.10.2025, 08:00 in Knesebeck
Nennungsschluss: 04.10.2025
Zusatzfächer nach bestandener HZP
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
11.10.2025, 08:00 in Lüchow, OT. Grabow
Nennungsschluss: 27.09.2025
Zusatzfächer nach der HZP
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Land Hadeln/Cuxhaven e.V.
11.10.2025, 08:00 in Wanna
Nennungsschluss: 21.09.2025
Schleppwild (Federwild/Haarwild), ein Schweißriemen sowie eine Flinte sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen. Es dürfen nur Patronen mit Stahlschrot verwendet werden. Enten für die Stöberarbeit werden gestellt. Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfungsteilnehmer und für die Hunde besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz. Bei Interesse bitte mit mir per E-Mail in Kontakt treten. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
Jägerschaft Zeven e.V.
12.10.2025, 09:00 in Zeven
Nennungsschluss: 28.09.2025
Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde
Jägerschaft Meppen e.V.
14.10.2025, 14:00 in Haselünne - Lohe
Nennungsschluss: 01.10.2025
Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.
18.10.2025, 07:30 in Suddendorf
Nennungsschluss: 06.10.2025
Beschreibung: Brauchbarkeitsprüfung nach den Brauchbarkeitsrichtlinien der Landesjägerschaft Niedersachsen. Mitzubringen sind ausreichend Stahlschrote, Schweißhalsung und Schweißleine Umhängeleine. Ein oder zwei Stück Federwild und Haarwild (Schleppen , Wasserarbeit und Verlorensuche Gültiger Jagdschein, Impfausweiß des Hundes mit gültiger eingetragener Tollwutimpfung. Das Nenngeld wird am Prüfungstag in Bar kassiert.
Jägerschaft Gandersheim-Altes Amt e.V.
18.10.2025, 08:00 in Bad Gandersheim
Nennungsschluss: 04.10.2025
Mitzubringen sind: Führleine, Schweißriemen, Schweißhalsung, Impfausweis, Ahnentafel wenn vorhanden, Flinte mit ausreichen Stahlschroten, Jagdschein, Schleppwild
Jägerschaft Verden e.V.
18.10.2025, 08:00 in Verden
Nennungsschluss: 27.09.2025
später
Nenngeld: 150,00€
Nenngeld: 50,00€
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
18.10.2025, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 18.09.2025
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 18.09.2025 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweissfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/gebübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild und die lebende Ente selbst mit. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher nicht gestattet und darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Rotenburg (Wümme) e.V.
18.10.2025, 08:00 in 27356 Rotenburg
Nennungsschluss: 18.09.2025
Am Tag der Prüfung ist ein gültiger Jagdschein, ein Nachweis über den Tollwutimpfschutz des Hundes und der Nachweis über die bestandene HZP (Ahnentafel) vorzulegen. Am Prüfungstag ist eine Flinte und Stahlschrotmunition mitzubringen, es wird darum gebeten Warnkleidung zu tragen. Schleppwild ist in guter Qualität vom Hundeführer mitzubringen. Die Verpflegung während des Prüfungstages erfolgt aus dem Rucksack, im Anschluss an die Prüfung findet ein gemeinsames Schüsseltreiben statt.
Jägerschaft Verden e.V.
22.10.2025, 08:00 in Verden
Nennungsschluss: 08.10.2025
Großhutberger Straße abbiegen auf den Parkplatz am Kohweidsweg ,Richtung Kl. Hutbergen
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Münden e.V.
25.10.2025, 08:00 in Hann. Münden
Nennungsschluss: 20.10.2025
Stöberprüfung für Durchgeher
Jägerschaft Gifhorn e.V.
25.10.2025, 08:00 in Ummern
Nennungsschluss: 18.10.2025
Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Fallingbostel e.V.
25.10.2025, 08:00 in Buchholz (Aller)
Nennungsschluss: 14.10.2025
Rotwild getropft
Nenngeld: 150,00€
Nenngeld: 100,00€
Jägerschaft Gifhorn e.V.
31.10.2025, 08:00 in Ummern
Nennungsschluss: 24.10.2025
Zusatzfächer nach bestandener HZP/SOLMS
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
01.11.2025, 07:30 in Gartow
Nennungsschluss: 10.10.2025
Brauchbarkeit für Nachsuchenhunde
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Gifhorn e.V.
01.11.2025, 08:00 in Weddersehl
Nennungsschluss: 12.10.2025
Stöberprüfung
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
01.11.2025, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 01.10.2025
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 18.09.2025 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweissfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/gebübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild und die lebende Ente selbst mit. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher nicht gestattet und darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Stade e.V.
02.11.2025, 08:00 in Heimbruch
Nennungsschluss: 19.09.2025
Brauchbarkeitsprüfung BrP (Damwildschweiß, getropft)
Jägerschaft Fallingbostel e.V.
08.11.2025, 08:00 in Ahlden
Nennungsschluss: 18.10.2025
BrP für Stöberhunde - nur für vom Führer begleitete Hunde zur Unterstützung der Treiberwehr (keine Standschnaller) im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
21.11.2025, 08:00 in 21279 Dierstorf
Nennungsschluss: 07.11.2025
Waidmannsheil, für die Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde werden die Schweißfährten im Tropfverfahren mit Wildschweißgemisch gelegt. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Bitte beachten Sie die Sonderregelung für Nachsuchenhunde. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung. Am Prüfungstag sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Gültiger Jagdschein - Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung - Versicherungsbestätigung
Jägerschaft Stade e.V.
05.12.2025, 08:00 in Rüstje
Nennungsschluss: 03.11.2025
BrP Sonderregelung Stöberhunde (vom Führer begleitet)