Jägerschaft Vechta e.V.
12.09.2026, 07:30 in Lohne Brägel
Nennungsschluss: 11.09.2026
Brauchbarkeit + Schweiß
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Hildesheim e.V.
12.09.2026, 08:00 in Bockenem
Nennungsschluss: 11.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung mit 400 Meter Übernachtfährte mit Rotwildschweiß, Wasserarbeit mit lebender Ente Brauchbarkeitsprüfung Sonderregelung Nachsuchenhunde mit 1000 Meter Übernachtfährte Fährtenschuh /Schweiß mit Rotwildschweiß
Jägerschaft Hildesheim e.V.
12.09.2026, 08:00 in Bockenem
Nennungsschluss: 11.09.2026
Stöberprüfung
Jägerschaft Cloppenburg e.V.
12.09.2026, 09:08 in Bethen
Nennungsschluss: 11.09.2026
Zusatzfächer
Nenngeld: 40,00€
Jägerschaft Vechta e.V.
15.09.2026, 07:30 in Visbek Bonrechtern
Nennungsschluss: 14.09.2026
Brauchbarkeit und Zusatzfächer
Nenngeld: 0,00€
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Cloppenburg e.V.
15.09.2026, 18:00 in Oldendorf
Nennungsschluss: 12.09.2026
Eignung
Jägerschaft Vechta e.V.
19.09.2026, 07:30 in Dinklage / Bahlen
Nennungsschluss: 18.09.2026
Brauchbarkeit
Nenngeld: 0,00€
Jägerschaft Einbeck e.V.
19.09.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 13.09.2026
Stöberprüfung Nenngeld 120€ mitzubringen ist Jagdschein, gültigen Impfpass, Ahnentafel falls vorhanden, Flinte, zugelassene Munition
Jägerschaft Vechta e.V.
20.09.2026, 07:30 in Dinklage / Bahlen
Nennungsschluss: 19.09.2026
Zusatzfächer
Jägerschaft Stade e.V.
20.09.2026, 07:30 in Buxtehude
Nennungsschluss: 11.09.2026
Zusatzfächer (ZusF) zur HZP, Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Cloppenburg e.V.
20.09.2026, 08:00 in Lindern
Nennungsschluss: 15.09.2026
Eignung
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
25.09.2026, 13:00 in Berge - Grafeld
Nennungsschluss: 14.09.2026
Zur Prüfung der Jägerschaft Bersenbrück e.V. am 25.09.2026 in Berge werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 € ist bis zum Nennschluss am 14.09.2026 zu überweisen, keine Barzahlung möglich. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes. Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Treffpunkt: Alte Stiftschänke Börstel 9, 49626 Berge; Prüfungsleitung: Tobias Möller; Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngeldes vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte von der Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld).
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
26.09.2026, 08:00 in Wolfsburg
Nennungsschluss: 12.09.2026
Vom Hundeführer sind mitzubringen: Ahnentafel und Heimtierpass, gültiger Jagdschein (inkl. Schiessnachweis Flinte), Flinte, Patronen (bleifrei), sauberes Schleppwild. Verpflegung aus dem Rucksack. Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung vor Ort zu entrichten.
Nenngeld: 180,00€
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Rotenburg (Wümme) e.V.
26.09.2026, 08:00 in Rund um Rotenburg
Nennungsschluss: 14.09.2026
Am Tag der Prüfung ist ein gültiger Jagdschein, ein Nachweis über den Tollwutimpfschutz des Hundes und der Nachweis über die bestandene HZP (Ahnentafel) vorzulegen. Am Prüfungstag ist eine Flinte und Stahlschrotmunition mitzubringen, es wird darum gebeten Warnkleidung zu tragen. Schleppwild ist in guter Qualität vom Hundeführer mitzubringen. Die Verpflegung während des Prüfungstages erfolgt aus dem Rucksack, im Anschluss an die Prüfung findet ein gemeinsames Schüsseltreiben statt.
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
27.09.2026, 09:00 in Heidenau / Dohren
Nennungsschluss: 17.09.2026
Am Prüfungstag muss der Jagdschein und der Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung vorgelegt werden. Für die Teilbrauchbarkeitspüfung der Zusatzfächer nach der HZP ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Das für die Prüfung nötige Schleppwild ist in aufgetauter, guter Qualität bereitzuhalten. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung. Die Prüfungsgebühren für die Mitglieder der Hundevereine JGV Nordheide und JGV Winsen werden intern abgerechnet. Nichtmitglieder überweisen bitte 75€ auf das angegebene Konto.
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
29.09.2026, 16:30 in Voltlage-Höckel
Nennungsschluss: 15.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 29.09.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (15.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Schützenhalle Höckel, Merzener Str. 2A, 49599 Voltlage; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
01.10.2026, 16:30 in Ankum
Nennungsschluss: 17.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 01.10.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (24.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Parkplat beim Artland Golfclub e.V, Zum Golfplatz 23, 49577 Ankum; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Lingen e.V.
02.10.2026, 13:00 in Listrup
Nennungsschluss: 18.09.2026
Hof Kamping 48488 Emsbüren Zum Kamphook 7
Nenngeld: 125,00€
Jägerschaft Soltau e.V.
03.10.2026, 07:30 in Neuenkirchen
Nennungsschluss: 19.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Soltau e.V.
03.10.2026, 07:30 in Neuenkirchen
Nennungsschluss: 19.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
03.10.2026, 08:00 in Jade
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Helmstedt e.V.
03.10.2026, 08:00 in Bahrdorf/Blanken
Nennungsschluss: 20.09.2026
Zusatzfächer
Jägerschaft Land Hadeln/Cuxhaven e.V.
03.10.2026, 08:00 in Midlum
Nennungsschluss: 12.09.2026
Ein Stück Federwild, ein Schweißriemen sowie eine Flinte sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen. Es dürfen nur Patronen mit Stahlschrot verwendet werden. Herstellung der Schweißfährte: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfungsteilnehmer und für die Hunde besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz. Bei Interesse bitte mit mir per E-Mail in Kontakt treten. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
Jägerschaft Wolfsburg e.V.
04.10.2026, 08:00 in Almke
Nennungsschluss: 27.09.2026
Folgende Unterlagen sind am Prüfungstag vorzulegen: gültiger Jagdschein des Hundeführers inkl. gültiger Schiessnachweis (Flinte). Abstammungsnachweis/ Ahnentafel des Hundes. Heimtierpass mit Impfnachweis (gültige Tollwutschutzimpfung). Vom Hundeführer sind mitzubringen: Flinte u. ausreichend Munition (bleifrei). Ein Stück Federwild. Das Nenngeld ist am Tag der Prüfung in bar zu entrichten.
Nenngeld: 80,00€
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
04.10.2026, 08:00 in Brake
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
04.10.2026, 08:00 in Brake
Nennungsschluss: 27.09.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen,
Jägerschaft Stade e.V.
04.10.2026, 09:00 in Lamstedt/Westerberg
Nennungsschluss: 20.09.2026
Stöberprüfung
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
06.10.2026, 16:30 in Voltlage-Höckel
Nennungsschluss: 22.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 06.10.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (22.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Schützenhalle Höckel, Merzener Str. 2A, 49599 Voltlage; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Uelzen e.V.
10.10.2026, 07:30 in Groß Hesebeck
Nennungsschluss: 02.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung Zusatzfächer
Jägerschaft Soltau e.V.
10.10.2026, 07:30 in Hützel
Nennungsschluss: 19.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
10.10.2026, 08:00 in 21255 Schillingsbostel / Riepshof
Nennungsschluss: 26.09.2026
Beschreibung: Waidmannsheil liebe Hundeführerinnen und Hundeführer, für die Brauchbarkeitsprüfung ist das Schleppwild in vollständig aufgetauter, guter Qualität in ausreichender Anzahl mitzubringen. Die Schweißfährten werden im Tropfverfahren mit Wildschweißgemisch gelegt. Für die volle Brauchbarkeitsprüfung ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung Am Prüfungstag sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Gültiger Jagdschein - Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung - Versicherungsbestätigung - Ausbildungs- und Prüfbuch - Etwaige Zeugnisse / Nachweise für die bereits geprüfte, bestandene Arbeit an der lebenden Ente bitte vor der Prüfung mitteilen.
Jägerschaft Zeven e.V.
10.10.2026, 08:00 in Zeven
Nennungsschluss: 09.10.2026
Am Prüfungstag ist ein gültiger Jagdschein, der Impfpass des Hundes incl. gültiger Tollwutschutzimpfung und ggfs. der Nachweis der bestandenen HZP vorzulegen. Mitzubringen sind ebenfalls eine Flinte, Munition und ein Schweißriemen incl. Halsung oder Geschirr. Führer der gesamten BRP bringen Schleppwild ( Kaninchen und Enten) und für die Wasserarbeit Stahlschrote mit, Führer der Zusatzfächer eine Ente in guter Qualität. Es wird gebeten Warnkleidung zu tragen. Das Nenngeld wir am Prüfungstag bar kassiert. Bitte passend mitbringen. Die Herstellung der Schweißfährten erfolgt im Tropfverfahren mit Wildschweiß.
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
10.10.2026, 08:00 in Elsfleth
Nennungsschluss: 03.10.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Einbeck e.V.
10.10.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 11.09.2026
volle Brauchbarkeit
Jägerschaft Land Hadeln/Cuxhaven e.V.
10.10.2026, 08:00 in Midlum
Nennungsschluss: 19.09.2026
Schleppwild (Federwild/Haarwild), ein Schweißriemen sowie eine Flinte sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen. Es dürfen nur Patronen mit Stahlschrot verwendet werden. Enten für die Stöberarbeit werden gestellt. Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfungsteilnehmer und für die Hunde besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz. Bei Interesse bitte mit mir per E-Mail in Kontakt treten. Vereinsmitglieder werden bevorzugt.
Jägerschaft Grafschaft Bentheim e.V.
17.10.2026, 07:30 in Suddendorf
Nennungsschluss: 03.10.2026
Geprüft wird nach der Gültigen Brauchbarkeitsrichtlinie der Landesjägerschaft Niedersachsen. Mitzubringen ist der Impfausweis (Mit Gültiger Tollwutimpfung) und wenn vorhanden Ahnentafel des Hundes. Gültiger Jagdschein. Entenarbeitsheft, Flinte mit Ausreichend Stahlschrottmunition. Schleppwild für Haar und Federwildschleppe. Nenngeld in Höhe von 135€ wird vor der Prüfung in Bar einkassiert. (bitte passend)
Jägerschaft Wesermarsch e.V.
17.10.2026, 08:00 in Moorriem
Nennungsschluss: 04.10.2026
Zur Prüfung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
17.10.2026, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 17.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 17.09.2026 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweißfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird gestellt und muss vor Ort bezahlt werden. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur bleifreie Schrotpatronen, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleischrotpatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Nienburg e.V.
17.10.2026, 08:00 in 31666 Leese
Nennungsschluss: 26.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung :Volle BrP 120 €/BrP nach bestandener HZP: 90 € . Volle BrP nur Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer. Nennungen werden erst mit Eingang des Nenngeldes berücksichtigt. Für alle teilnehmenden Hunde muss ein ausreichender Impfschutz sowie Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Das Nenngeld (Reuegeld) ist gleichzeitig mit der Nennung auf das Konto bei der Jägerschaft Nienburg/Weser DE 89 25650106 0000 346593 zu überweisen. Frisches Schleppwild bringen die Hundeführer mit.
Jägerschaft Fallingbostel e.V.
24.10.2026, 08:00 in Buchholz (Aller)
Nennungsschluss: 09.10.2026
Rotwildschweiß gespritzt
Nenngeld: 150,00€
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
24.10.2026, 08:00 in 29479
Nennungsschluss: 02.10.2026
komplette Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Stade e.V.
24.10.2026, 08:00 in Buxtehude
Nennungsschluss: 20.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung BrP , Damwildschweiß getropft
Nenngeld: 130,00€
Jägerschaft Einbeck e.V.
24.10.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 25.09.2026
Zusatzfächer HZP/Solms, mitzubringen sind Ahnentafel mit eingetragener HZP/Solms, Impfpass, Schleppwild
Jägerschaft Stade e.V.
31.10.2026, 08:00 in Buxtehude
Nennungsschluss: 20.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung BrP, Damwildschweiß getropft
Nenngeld: 130,00€
Jägerschaft Stade e.V.
01.11.2026, 08:00 in Buxtehude
Nennungsschluss: 20.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung BrP, Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
07.11.2026, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 07.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 07.10.2026 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweißfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild selbst mit. Die lebende Ente wird gestellt und muss vor Ort bezahlt werden. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur bleifreie Schrotpatronen, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleischrotpatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
14.11.2026, 08:00 in 29471 Gartow
Nennungsschluss: 10.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde
Jägerschaft Helmstedt e.V.
14.11.2026, 08:00 in Bahrdorf/Blanken
Nennungsschluss: 31.10.2026
Stöberhundprüfung
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.
20.11.2026, 08:00 in 21279 Dierstorf
Nennungsschluss: 31.10.2026
Waidmannsheil, für die Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde werden die Schweißfährten im Tropfverfahren mit Wildschweißgemisch gelegt. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige Schrotmunition mitzubringen. Geprüft wird nach den Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002. Bitte beachten Sie die Sonderregelung für Nachsuchenhunde. Link siehe: https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung. Am Prüfungstag sind folgende Unterlagen mitzubringen: - Gültiger Jagdschein - Impfpass des Hundes mit gültiger Tollwutimpfung - Versicherungsbestätigung
Jägerschaft Lingen e.V.
02.12.2026, 08:00 in Haselünne/Lotten
Nennungsschluss: 21.11.2026
Interne Stöberprüfung
Nenngeld: 125,00€
Jägerschaft Stade e.V.
04.12.2026, 07:30 in Rüstje
Nennungsschluss: 08.11.2026
BrP *Sonderregelung Stöberhunde (vom Führer begleitet)
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
04.12.2026, 08:30 in 29476 Siemen / Gusborn
Nennungsschluss: 14.11.2026
Brauchbarkeit für Stöberjagdhunde