Jägerschaft Lingen e.V.
21.08.2026, 14:00 in Lingen
Nennungsschluss: 08.08.2026
BrP der Jägerschaft Lingen (Zusatzfächer nach der HZP)
Jägerschaft Alfeld e.V.
22.08.2026, 08:30 in Lamspringe
Nennungsschluss: 15.07.2026
Brauchbarkeit Schweiß und Stöbern
Nenngeld: 120,00€
Jägerschaft Stade e.V.
23.08.2026, 08:00 in Rüstje
Nennungsschluss: 26.07.2026
Brauchbarkeitsprüfung Sonderregelung Nachsuchenhunde
Jägerschaft Lüchow-Dannenberg e.V.
29.08.2026, 08:00 in 29439 Lüchow, OT Grabow
Nennungsschluss: 24.07.2026
komplette Brauchbarkeitsprüfung
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
29.08.2026, 09:00 in Neustadt a. Rbge. - OT Mariensee
Nennungsschluss: 31.07.2026
Brauchbarkeitsprüfung (BrP) für Nachsuchengespanne gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP für Nachsuchengespanne und Prüfungsgebühr: BrP für Nachsuchengespanne 140,- Euro Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Schweissfährten werden mit Rotwildschweiß gespritzt. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Zahlung des Nenngeldes. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur Stahlschrote, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleipatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen.
Nenngeld: 140,00€
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
04.09.2026, 13:00 in Merzen
Nennungsschluss: 24.08.2026
Zur Prüfung der Jägerschaft Bersenbrück e.V. am 04.09.2026 in Merzen und Umgebung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 € ist bis zum Nennschluss am 24.08.2026 zu überweisen, keine Barzahlung möglich. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes. Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Treffpunkt: Gasthof zum Löwen (Maassmann), Hauptstr. 34, 49586 Merzen; Prüfungsleitung: Tobias Möller. Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngelds vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte von der Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld).
Jägerschaft Stade e.V.
06.09.2026, 07:30 in Buxtehude
Nennungsschluss: 09.08.2026
Zusatzfächer (ZusF) zur HZP, Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Syke e.V.
11.09.2026, 08:00 in Bruchhausen-Vilsen
Nennungsschluss: 28.08.2026
komplette Brauchbarkeit & Zusatzfächer nach HZP Vereinsmitglieder melden sich bitte beim Hundeobmann, zwecks Anmeldung.
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Verden e.V.
12.09.2026, 08:00 in Bassen/Tüchten
Nennungsschluss: 05.09.2026
Stöbergelände Wald/Mais
Jägerschaft Alfeld e.V.
12.09.2026, 08:30 in Mehle
Nennungsschluss: 01.08.2026
Brauchbarkeit
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
18.09.2026, 13:00 in Badbergen
Nennungsschluss: 07.09.2026
Zur Prüfung der Jägerschaft Bersenbrück e.V. am 18.09.2026 in Badbergen und Umgebung werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 € ist bis zum Nennschluss am 07.09.2026 zu überweisen, keine Barzahlung möglich. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes. Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Treffpunkt: Treffpunkt: Hof Elting-Bußmeyer, Vehser Str. 7, 49635 Badbergen; Prüfungsleitung: Tobias Möller. Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngelds vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld).
Jägerschaft Lingen e.V.
18.09.2026, 14:00 in Lingen
Nennungsschluss: 05.09.2026
BrP der Jägerschaft Lingen (Nur Zusatzfächer nach der HZP)
Jägerschaft Einbeck e.V.
19.09.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 28.08.2026
Stöberprüfung
Jägerschaft Syke e.V.
19.09.2026, 08:00 in Bruchhausen-Vilsen
Nennungsschluss: 04.09.2026
komplette Brauchbarkeit & Zusatzfächer nach HZP Vereinsmitglieder melden sich bitte beim Hundeobmann, zwecks Anmeldung.
Jägerschaft Stade e.V.
20.09.2026, 07:30 in Buxtehude
Nennungsschluss: 09.08.2026
Zusatzfächer (ZusF) zur HZP, Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
26.09.2026, 13:00 in Berge - Grafeld
Nennungsschluss: 14.09.2026
Zur Prüfung der Jägerschaft Bersenbrück e.V. am 26.09.2026 in Berge werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Das Nenngeld in Höhe von 120,00 € ist bis zum Nennschluss am 14.09.2026 zu überweisen, keine Barzahlung möglich. Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfbuch, Bestätigung zur Wasserarbeit, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, ggf. Abstammungsnachweis des Hundes. Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen, die lebende Ente wird gestellt. Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren. Für die Prüfung ist eine Flinte und zulässige, bleifreie Schrotmunition mitzubringen. Treffpunkt: Alte Stiftschänke Börstel 9, 49626 Berge; Prüfungsleitung: Tobias Möller; Auch nach der Bestätigung zur Prüfung und nach Zahlung des Nenngeldes besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung. Der Veranstalter behält sich bei unvorhergesehenen Umständen unter Rückerstattung des Nenngeldes vor einzelnen Teilnehmern oder die gesamte von der Prüfung abzusagen. Erscheinen die angemeldeten Teilnehmer nicht zur Prüfung wird das Nenngeld nicht zurückerstattet (Nenngeld = Reuegeld).
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
29.09.2026, 16:30 in Voltlage-Höckel
Nennungsschluss: 15.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 29.09.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (15.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Schützenhalle Höckel, Merzener Str. 2A, 49599 Voltlage; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
01.10.2026, 16:30 in Ankum
Nennungsschluss: 17.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 01.10.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (24.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Parkplat beim Artland Golfclub e.V, Zum Golfplatz 23, 49577 Ankum; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Bersenbrück e.V.
06.10.2026, 16:30 in Voltlage-Höckel
Nennungsschluss: 22.09.2026
Zusatzfächer nach der HZP. Zur Prüfung am 06.10.2026 werden nur zweifelsfrei identifizierbare Jagdhunde zugelassen (Nr.2.4.2 Satz 3). Folgende Unterlagen sind vor Prüfungsbeginn vorzulegen: gültiger Jagdschein, Bescheinigung über gültige Tollwutschutzimpfung, Abstammungsnachweis des Hundes, HZP-Zeugnis im Original und als Kopie; Art der Herstellung der Schweißfährten: ÜF im Tropfverfahren; Geeignetes Schleppwild ist mitzubringen; das Nenngeld in Höhe von 75,00 € ist bis zum Nennschluss (22.09.2026) zu überweisen, keine Barzahlung möglich; Treffpunkt: Schützenhalle Höckel, Merzener Str. 2A, 49599 Voltlage; Prüfungsleitung: Tobias Möller
Jägerschaft Einbeck e.V.
10.10.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 11.09.2026
volle Brauchbarkeit
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
17.10.2026, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 17.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 17.09.2026 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweißfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild und die lebende Ente selbst mit. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur bleifreie Schrotpatronen, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleischrotpatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Nenngeld: 140,00€
Nenngeld: 70,00€
Jägerschaft Stade e.V.
24.10.2026, 08:00 in Buxtehude
Nennungsschluss: 20.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung BrP , Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Einbeck e.V.
24.10.2026, 08:00 in Einbeck
Nennungsschluss: 25.09.2026
Zusatzfächer HZP/Solms, mitzubringen sind Ahnentafel mit eingetragener HZP/Solms, Impfpass, Schleppwild
Jägerschaft Stade e.V.
31.10.2026, 08:00 in Buxtehude
Nennungsschluss: 20.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung BrP, Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Stade e.V.
01.11.2026, 08:00 in Buxtehude
Nennungsschluss: 20.09.2026
Brauchbarkeitsprüfung BrP, Damwildschweiß getropft
Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V.
07.11.2026, 08:00 in Neustadt a. Rbge.
Nennungsschluss: 07.10.2026
Brauchbarkeitsprüfung (BrP), Nennschluss: 07.10.2026 gerichtet wird nach der Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Zur Anmeldung sind vorzulegen: Eine Kopie des Abstammungsnachweises des Hundes, und wenn vorhanden, bei Hunden zur Prüfung der Brauchbarkeit nach bestandener HZP die Zensurentafel der HZP. Die Anmeldung erfolgt über das Portal der LJN bzw. Brauchbarkeitsprüfungen der LJN oder auf Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Art der BrP und Prüfungsgebühr: Volle BrP 140,- Euro (nur mit „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer) BrP für Nachsuchenhunde 140,- Euro BrP nach bestandener HZP 70,- Euro. Die Prüfungsgebühr ist vorab auf das Konto der Jägerschaft Neustadt e.V. zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN: DE79250501802000712337 BIC: SPKHDE2HXXX Bitte nur ernstgemeinte Nennungen abgeben. Die Annahme der Nennung erfolgt erst nach Eingang des Nenngeldes. Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nicht zurückgezahlt. Allgemeine Prüfungsbedingungen Zu den Prüfungen der Jägerschaft (Brauchbarkeitsprüfungen (BrP)) werden alle Jagdhundrassen und auch Kreuzungen aus Jagdhundrassen zugelassen. Die Einschränkungen in der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit für Stöbern und Schweißarbeit auf bestimmte Jagdhundrassen entfällt. Die Schweißfährten werden mit Damwildschweiss gespritzt. Die volle Brauchbarkeitsprüfung ist nur mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ ausgeschrieben. Der Hund muss mindestens einmal an der lebenden Ente gearbeitet/geübt haben; der Nachweis muss im Ausbildungs- und Prüfbuch vermerkt sein. Das Ausbildungs- und Prüfbuch muss am Prüfungstag abgegeben werden. Ohne diesen Eintrag/Nachweis kann der Hund nicht an der Prüfung teilnehmen. Kranke Hunde sind von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Suchenleitung auf der Prüfung geführt werden. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor dem Prüfungstag einzuholen. Während der Prüfung sind heiße Hündinnen separat zu verwahren. Die Hunde müssen gültig gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass mit Angaben über die Gültigkeitsdauer ist vorzulegen. Der Hund muss mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Der Jagdschein ist vor der Prüfung vorzulegen. Die Hunde müssen haftpflichtversichert sein. Die Nennung erfolgt über das Portal der LJN (siehe Link oben „Anmeldung zur Prüfung“) oder auf dem Formblatt 1 des JGHV an den Prüfungsleiter. Das Nenngeld ist gleichzeitig zu zahlen. Nenngeld ist Reuegeld! Nennungen ohne Nachweis der Nenngeldzahlung werden nicht angenommen!! Die Nennungen müssen spätestens zum Nennschluss eingereicht sein. Ist der Hund bereits hinter der lebenden Ente geprüft worden, ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses der Arbeit mit den Nennunterlagen einzureichen. Die Annahme zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Nennung. Nach Nennschluss erhält jeder Hundeführer eine Einladung zur Prüfung. In dieser werden Ort und Uhrzeit des Treffpunkts zur Prüfung bekannt gegeben. Die Hundeführer bringen bitte das Schleppwild und die lebende Ente selbst mit. Die Hundeführer bringen zur Prüfung eine Flinte und ausreichend Patronen, nur bleifreie Schrotpatronen, mit. Bei allen Prüfungen ist die REACH_Verordnung der EU zu beachten, welche ab dem 15.02.2023 die Verwendung von Bleischrotpatronen in Gewässernähe verbietet. Es ist daher darauf zu achten, dass dort keine Bleischrotpatronen mitgeführt werden dürfen, z.B. im Auto. Zu allen Prüfungen sind daher nur Nicht-Bleischrotpatronen zu verwenden und mitzuführen. Hundeobmann der Jägerschaft Neustadt a. Rbge. e.V..
Jägerschaft Stade e.V.
04.12.2026, 07:30 in Rüstje
Nennungsschluss: 08.11.2026
BrP *Sonderregelung Stöberhunde (vom Führer begleitet)